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Schneeräumen vor einem Hauseingang
0708Leistung

Winterdienst

Der Winterdienst ist die Leistung, bei der ein Versäumnis am teuersten wird. Stürzt jemand auf einem ungeräumten Gehweg, geht es um Schmerzensgeld und Haftung — und darum, ob nachweisbar geräumt wurde. Wir übernehmen Räum- und Streupflicht im vereinbarten Umfang.

Leistungsumfang

Was dabei
gemacht wird

5 Punkte, so wie sie im Angebot stehen.

  1. Schneeräumung

    Gehwege, Zuwege und Eingänge in ausreichender Breite, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen.

  2. Streudienst

    Mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand. Auf Gehwegen ist Streusalz in vielen Satzungen untersagt.

  3. Kontrolle bei anhaltendem Schneefall

    Einmal räumen genügt bei Dauerschneefall nicht. Bei entsprechender Wetterlage wird nachgearbeitet.

  4. Eingänge, Treppen und Zuwege

    Auch Müllstandplätze und Stellplätze, wenn sie im Auftrag stehen.

  5. Dokumentation der Einsätze

    Auf Wunsch mit Datum und Uhrzeit. Im Streitfall ist genau das der Nachweis, auf den es ankommt.

Vor allem beauftragt von
  • Hausverwaltungen
  • Eigentümergemeinschaften
  • Vermieter
  • Gewerbeobjekte

Im Einsatz sind wir in Hannover, Ronnenberg, Gehrden und Hemmingen. Verwalten Sie mehrere Objekte? Dann lohnt sich ein gemeinsames Angebot.

Ablauf

So läuft eine Beauftragung

  1. Sie melden sich

    Kurz Objekt, gewünschte Leistung und Turnus durchgeben: telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.

  2. Wir sehen uns das Objekt an

    Vor Ort, damit wir wissen, worüber wir reden. Bei mehreren Objekten gern gebündelt an einem Termin.

  3. Sie bekommen ein Angebot

    Mit Leistungsumfang und Turnus, je Objekt getrennt. Kein Pauschalpreis, bei dem unklar bleibt, was enthalten ist.

  4. Die Betreuung läuft

    Im vereinbarten Rhythmus, mit festem Ansprechpartner. Sonderfälle regeln Sie mit einem Anruf.

Häufige Fragen

Was Kunden
vorher wissen wollen

In welchem Zeitraum muss geräumt werden?

Die Satzungen sehen üblicherweise werktags einen Zeitraum ab dem frühen Morgen bis in den Abend vor, an Sonn- und Feiertagen mit späterem Beginn. Die genauen Uhrzeiten legt die Gemeinde fest und sie unterscheiden sich örtlich. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde, nicht eine allgemeine Faustregel.

Bin ich als Eigentümer aus der Haftung, wenn ich einen Dienst beauftrage?

Die Räum- und Streupflicht lässt sich übertragen, doch eine Kontroll- und Auswahlpflicht bleibt bestehen. Deshalb sind eine klare vertragliche Regelung und die Dokumentation der Einsätze wichtig. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls fragen Sie bitte Ihren Rechtsberater — wir liefern die Leistung und den Nachweis, keine Rechtsauskunft.

Warum kein Streusalz?

Auf Gehwegen ist es in vielen Gemeinden untersagt, weil es Bäume, Böden und Bauwerke angreift und über die Kanalisation ins Grundwasser gelangt. Abstumpfende Mittel wirken mechanisch und sind zulässig. Bei Eisregen gelten örtlich Ausnahmen.

Wann muss der Winterdienst beauftragt werden?

Vor der Saison, nicht beim ersten Schnee. Wer im Dezember anfragt, konkurriert mit allen anderen, die dasselbe versäumt haben. Sinnvoll ist eine Klärung im Spätsommer oder Frühherbst.